Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Besuch von Veranstaltungen, die von WeDo Design/Events OG (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) durchgeführt werden. Mit der Anmeldung zur Gästeliste, dem Erwerb eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert der Besucher diese AGB.

2. Einlass & Hausrecht
Der Veranstalter sowie das von ihm beauftragte Sicherheitspersonal üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Ein Eintrag auf der Gästeliste oder der Besitz eines Tickets stellt keine absolute Einlassgarantie dar. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zur Veranstaltung aus wichtigem Grund entschädigungslos zu verwehren.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Offensichtlicher oder starker Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen.
- Aggressivem, diskriminierendem, rassistischem oder anderweitig störendem Verhalten.
- Führen von Waffen, gefährlichen Gegenständen oder illegalen Substanzen.
- Verstoß gegen einen ggf. vorgegebenen Dresscode oder das Mindestalter.
- Erreichen der maximalen Veranstaltungs- bzw. Location-Kapazität: Aus behördlichen und sicherheitstechnischen Gründen (Feuerpolizei) darf eine bestimmte Besucherzahl nicht überschritten werden. Sobald diese Kapazität erreicht ist, muss der Einlass gestoppt werden – dies gilt auch für Gäste, die auf der Gästeliste stehen oder bereits ein Ticket besitzen ("First Come, First Served" Prinzip).

3. Gästeliste & Vergünstigungen
Sofern nicht anders kommuniziert, gelten Vergünstigungen der Gästeliste (z. B. freier Eintritt, Welcome Drink) nur für das ausdrücklich angegebene Zeitfenster (z. B. 16:00 bis 17:00 Uhr). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Einlasses an der Tür, nicht der Zeitpunkt des Einreihens in eine eventuelle Warteschlange. Werden Kapazitätsgrenzen vor Ablauf dieses Zeitfensters erreicht, verfällt der Anspruch auf den Gästelisten-Vorteil.

4. Haftung
Der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

- Garderobe & Wertsachen: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände (wie Kleidung, Taschen, Smartphones etc.), die in der Location abgelegt, vergessen oder an einer etwaigen Garderobe abgegeben werden.

- Gesundheitsschäden: Bei Veranstaltungen kann es zu einem hohen Lärmpegel sowie dem Einsatz von Stroboskop-Licht kommen. Für daraus resultierende gesundheitliche Schäden (z. B. Hörschäden) übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

5. Programmänderungen & Höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm, das Line-up (DJs, Künstler) oder den Ablauf der Veranstaltung kurzfristig zu ändern. Daraus entstehen keine Ersatzansprüche der Gäste.
Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund von Höherer Gewalt (z. B. extreme Unwetter, behördliche Anordnungen, Streik, Stromausfall) wird keine Haftung für entstandene Aufwendungen der Besucher übernommen.

6. Bild- und Tonaufnahmen
Auf der Veranstaltung wird fotografiert und gefilmt. Mit dem Betreten der Location willigt der Besucher ein, dass diese Aufnahmen vom Veranstalter für Werbe- und Marketingzwecke (Website, Social Media, Print) zeitlich und räumlich unbegrenzt sowie unentgeltlich genutzt werden dürfen (siehe auch unsere Datenschutzerklärung).

7. Zuwiderhandlungen & Verweise
Gäste, die den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung stören, andere Gäste belästigen oder Vandalismus betreiben, können jederzeit entschädigungslos der Location verwiesen werden. Der Veranstalter behält sich in solchen Fällen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Erteilung eines Hausverbots vor.

8. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.